Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma kaiserstuhl-edv
1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Leasing- und sonstige
Leistungen. Abweichungen - auch auf Grund abweichender AGB oder sonstiger
Bedingungen des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung. Unser Onlineangebot ist freibleibend und unverbindlich.
Artikeländerungen in Farbe und Design behalten wir uns ausdrücklich vor.
2. Für alle Waren, die von uns bestellt werden müssen, sind genannte
Lieferzeiten stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller
gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor
Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis
zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand
unser Lager verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Verzögerungen
unserer Vorlieferanten und Transporteure, die von uns nicht gewollt und
beeinflussbar sind. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen
Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht
ergeben. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der
Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene
Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin ausdrücklich
vereinbart worden.
3. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw.
auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der
Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert
wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
4. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können
wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu
machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages
entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt
der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und
Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart
erfolgt nach bestem Ermessen.
6. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen.Bei einer
Lieferung durch uns geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache an die
Transportperson über - d. h., der Besteller hat die Gefahr des zufälligen
Unterganges oder der zufälligen Beschädigung der Sache bei deren Versendung zu
tragen. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns
bzw. nach der Ablieferung durch die Transportperson zu untersuchen, und, wenn
sich ein Mängel zeigt, Bitte beachten Sie, dass wir Waren, die mit einem
versiegelten Code für die Nutzung versehen sind (z.B. Garantieverlängerungen,
Produkte von Premiere) und bei denen die Versiegelung entfernt worden ist, nicht
zurücknehmen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als
genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mängel handelt, der bei der
Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mängel, so muss
die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt
die Ware auch in Ansehung dieses Mängels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte
des Bestellers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erklärt der
Besteller, er werde die Ware nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen
Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes zum
Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
7. Die Preise sind freibleibend und gelten ab Lager Deutschland oder im
Streckengebiet ab deutschem Werk zuzüglich Umsatzsteuer und Versandkosten.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem
Liefertermin mehr als 6 Woche liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung
der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die
marktmäßigen
Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den
Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt,
wenn die Preiserhöhungen den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten
zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Wir
liefern per Post oder Spedition und berechnen zur Zeit 6,90 EUR für das erste
Paket einer Lieferung. Jedes weitere Paket wird mit zur Zeit 3,00 EUR in
Rechnung gestellt. Erfolgt die Lieferung per Nachnahme, wird für das erste Paket
zur Zeit 9,90 EUR und für weitere Pakete zur Zeit 3,00 EUR in Rechnung
gestellt. Zusätzlich erhebt die DHL eine Nachnahmegebühr von 2,00 EUR.
Sonderwünsche des Kunden sowie Auslandsporti werden separat in Rechnung gestellt
und können auf Wunsch angefragt werden. Wir behalten uns vor, die Versandkosten
angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Bei Palettensendungen
werden Speditionskosten und Mautgebühren individuell berechnet.
8. Der Besteller ist berechtigt, die Ware 1 Monat nach Ablieferung durch uns
oder durch die Transportperson, ohne Angabe von Gründen an uns zurückzugeben.
Die Waren sind in der Originalverpackung und ohne
Gebrauchsspuren
zurückzusenden.Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen für Waren, die nach
Bestellerspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (insbesondere
Gebrauchsartikel, wie Batterien, Akkus, Lampen etc.).
9. Wir übernehmen in folgender Weise die Haftung für Mängel an den
Liefergegenständen: Während eines Zeitraumes von 2 Jahren nach Übernahme des
Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern,
die zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorgelegen haben. Ist der Mängel nicht
innerhalb der 14 Tagesfrist nach Ablieferung angezeigt worden, so trägt der
Besteller die Beweislast für das Vorliegen eines Fehlers zum Zeitpunkt des
Gefahrüberganges. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge liefern wir nach
unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Hierfür steht uns eine angemessene Frist
zur Verfügung. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden
Fehler nicht beseitigen, keinen Ersatz liefern oder sind für den Besteller
weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der
Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung
(Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Die Mängelrüge ist in Textform
vorzubringen. Den rechtzeitigen Zugang der Mängelrüge hat der Besteller
nachzuweisen. Die Mängelrüge muß die Person des Erklärenden benennen und der
Abschluss der Mängelrüge durch Unterschrift, Nachbildung der Namensunterschrift
oder anders erkennbar gemacht werden. Eine Mängelrüge per E-Mail mit einer
entsprechenden Nachbildung der Namensunterschrift ist ausreichend. Natürlicher
Verschleiß ist in jedem Falle von der Gewährleistung ausgeschlossen. Von der
Gewährleistung ausgeschlossen sind darüber hinaus Verbrauchsartikel, wie
Batterien, Akkus, Lampen etc. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften
wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist
die Haftung ausgeschlossen. Eventuelle Schadenersatzansprüche sind, soweit diese
auf leichte Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, beschränkt auf die Höhe des
Kaufpreises und auf solche Schäden, die in Folge anderweitiger Beschaffung der
Ware entstehen.
10. Wir behalten uns an den Liefergegenständen das Eigentum bis zur Zahlung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe
verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der
Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht
die Bestimmung des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung findet oder dies
ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber
Unternehmern und Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder
einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: Der
Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen und
zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder Nachbearbeitung weiter
verkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und
nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen,
dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung
oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.
Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteteten Gegenständen zur
Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenstände untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen
vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns. Der
Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung
übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch
Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle
Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer
Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser
Eigentum hinzuweisen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten
insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu
sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 %
übersteigt.
11. Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt
auch für Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
12.Der Besteller hat ausdrücklich Vorkasse zu leisten. Nur Stammkunden haben die
möglichkeit Ware auf Rechnung zu bestellen. Die Rechnungen werden auf den Tag
der Absendung der Ware ausgestellt. Der Kaufpreis und die Entgelte für
Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes ohne Abzug von Skonto
zur Zahlung fällig. Der Bestellter kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung
leistet. Verzugszinsen berechnen wir mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz. Diese
sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren
Zinssatz nachweisen oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
Ist der Besteller Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtlich Sondervermögen, ist die
Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten
Gegenansprüche des Besteller nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit
solchen. Als Währung für die sich aus diesem Vertrag
ergebenden
Zahlungsverpflichtungen gilt der Euro.
13. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns
geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Zustimmung. Sollte eine Bestimmung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen
nichtig sein oder werben, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen
hiervon unberührt.
Firma: kaiserstuhl-edv
Geschäftsführer: Edmund Baumgartner
Stand: September 2013